Dienstag, 8. März 2011

Allianz SE Rechnungszins

Mi dem Rechnungszins bedienen die privaten Krankenversicherungsunternehmen die von ihren Versicherungsnehmern angesparten Alterungsrückstellungen, um zu starke Prämiensteigerungen im Alter zu verhindern. Die Obergrenze des Rechnungszinses legt das Bundesfinanzministerium fest. Er liegt bei 3, 5 Prozent. Die Versicherer erwirtschaften einen höheren Zins.
Trotzdem hat der Vorstand Christian Molt von der Allianz Krankenversicherung auf einer Fachtagung vorgeschlagen, den Rechnungszins langfristig abzusenken, weil das aktuelle Zinsnivea langfristig nicht haltbar sei. Es drohten dann Beitragssteigerungen.
Der Vorschlag ist umstritten. Sollte er sich durchsetzen, erhielten die Versicherer höhere Beitragseinnahmen.

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