Dienstag, 31. Mai 2011

Tagebuch vom 31.05.11

Das Landgericht Mannheim hat Jörg Kachelmann freigesprochen. Die näheren Gründe sind mir noch nicht bekannt.
Im letzten Spiegel handelte die Titelgeschichte von Fehlurteilen. Der Verfasser stellte die provozierende Frage, ob der Bürger sich auf die Urteilskraft der Gerichte verlassen kann. In dem Urteil ging es ausschließlich um Strafurteile. Neben den Strafgerichten gibt es noch Zivil- und Verwaltungserichte allgemeiner und besonderer Art. In seinem Artikel hat er die Zivil- und Verwaltungsgerichte einer kritischen Untersuchung nicht unterzogen. Eine solche Untersuchung hätte den Umfang seines Artikels gesprengt.
Die Untersuchung der Strafgerichtsurteile beschränkt sich nur auf spektakuläre Fälle, ohne indessen darzulegen, wie viele Strafgerichtsurteile es insgesamt gibt. Der Verfasser hat nur andeutungsweise geschildert, wie es nach der Strafprozessordnung zu einem Urteil kommt. Bei Bekanntwerden einer Straftat ermittel die Kriminalpolizei als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. Nach Abschluss der Ermittlungen erstellt der Ermittlungsführer einen Abschlussbericht und schickt ihn an die Staatsanwaltschaft. Diese prüft den Bericht, leitet unter Umständen weitere ergänzende Ermittlungen ein und verfasst eine Anklageschrift mit dem Antrag an das Strafgericht, die Sache zur Hauptverhandlung zuzulassen. Die Anklageschrift leitet die Staatsanwaltschaft dem Strafgericht zu. Dieses prüft Anklageschrift. Nach Abschluss der Prüfung lässt das Gericht die Sache zur Hauptverhandlung zu und beschliesst, die Hauptverhandlung zu eröffnen. Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, die Anklageschrift rechtfertigt nicht die Eröffnung der Hauptverhandlung,beschliesst es, die Sache an die Staatsanwaltschaft zurückzuschicken, wobei der Beschluss die Ablehnungsgründe enthält. In diesem Falle ermittelt die Staatsanwaltschaft weiter und leitet nach Abschluss der Ermittlungen die Sache dem Strafgerichtg erneut zu.
Die Hauptverhandlung dient dazu, den Straftäter einer schuldangemessenen Bestrafung zuzuführen. Das Gericht vernimmt ihn zur Person und eröffnet die Beweisaufnahme mit Zeugenbefragung und Anhörung eines Gutachters, fas erforderlich. Nach Abschluss der Beweisaufnahme pldieren der Staatsanwaltschaft und anschließend der Angeklagte, wenn er sich selbst verteidigt, oder sein Rechtsanwalt. Danach zieht sich das Gericht zur Beratung zurück und verkündet sein Urteil.
Bereits diese kurze Schilderung zeigt, dass Fehlurteile selten sind, weil eine Hauptverhandlung nicht leichtfertig eröffnet wird. Auch bei einer Überlastung der Gerichte entscheiden sie nach sorgfältiger Prüfung. Es ist allerdings so, dass Richter wie alle Menschen nicht gegen Fehlurteile gefeit sind.
Nach dem Ende der Berichtsaison gibt es nicht mehr so viele Wirtschaftsnachrichten. Es kann daher sein, dass ich jetzt wieder Reiseberichte schreibe.

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