Dienstag, 2. August 2011

Deutsche Bank: Sieg gegen den Effecten - Spiegel

In seiner Klage vor dem Landgericht Köln behauptet der Effecten - Spiegel, die Deutsche Bank habe bei der Übernahme der Postbank die Regeln zur Abgabe eines Pflichtangebots unterlaufen und so Kleinanleger benachteiligt. Die Deutsche bank erwarb zunächst 22, 9 Prozent der Postbankaktien von der Deutschen Post AG und später weitere Aktien, ohne mehr als 30 Prozent der Aktien zu halten. Deshalb war kein Pflichtangebot erforderlich. Gleichzeitig vereinbarte die Deutsche Bank mit der Deutschen Post AG die weitere Übernahme von 27, 4 Prozent der Aktien über einePflichtumtauschanleihe. Über weitere 12, 1 Prozent schloss die Vertragsparteien wechselseitige Optionen ab. Der Vereinbarung lagen Preise zwischen 45 bis 49 Euro zugrunde. Durch die Pflichtumtauschanleihe und die Optionen habe die Deutsche Bank mehr als 30 Prozent der Aktien erworben, so dass ein Pflichangebot hätte gemacht werden müssen. Das Angebot hätte bei 49, 42 Euro je Postbank Aktie liegen müssen. Für 150.000 Postbank Aktien verlangt der Effecten - Spiegel 3, 6 Mio. Euro.
Die Deutsche Bank hält dem Klagevortrag entgegen, die Pflichtwandelanleihe und die Optionen könnten zwar zu einem Kontrollerwerb der Postbak führen, dieser sei aber nicht zwingend.
Das Landgericht Köln folgte der Argumentation der Deutschen Bank und wies die Klage ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Effecten - Spiegel will Berufung einlegen.

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