Für den vorbezeichneten geschlossenen Immobilienfonds findet am 07.10.11 die jährliche Gesellschafterversammlung statt.
Die Tagesordnung umfasst 7 Punkte.
TOP 1 betrifft den Bericht über den Verlauf des Geschäftsjahres 2010. Haupttätigkeit der Gesellschaft ist die Verwaltung der bis 2027 an die Maritim GmbH vermietete Fondsimmobilie.
Nach dem Mietvertrag besteht eine Verpflichtung des Mieters zur Instandhaltung des Objekts. Die Commerz Real Baumanagement GmbH überprüft regelmäßig den Zustand des Objekts und die Durchführung der Instandhaltungsmaßnahmen. Es ist schwer, Maritim zur Durchführung von Instandhaltungs-, Pflege- und Optimierungsmaßnahmen des Hotels zu motivieren.
Im Mai 2011 hat die Commerz Real Baumanagement GmbH Kontrollen durchgeführt. Nach deren Ergebnis besteht Verbesserungsbedarf in einer ganzen Reihe von Gebäudebereichen.
Zusaamenfassend ist festzustellen, dass Maritim in einem zweckmäßigen Umfang die Betriebsführung und Instandhaltung durchführt, um den Betrieb der Immobilie zu gewährleisten. Es ist aber erforderlich, umfangreichere Maßnahmen durchzuführen.
Wegen der sich verändernden Konkurrenzsituation stagnieren die Umsätze von Maritim, so dass die Mieterin die Hotelmiete nicht mehr erwirtschaftet, aber gleichwohl ihre Miete zahlen kann.
Ende 2010 fanden Gespräche zwischen der Geschäftsführung und Maritim statt, um Baumaßnahmen in der Fondsimmobilie schrittweise bei laufendem Hotelbetrieb gemeinsam durchzuführen.
Nach dem Gesprächsergebnis erfolgt ein erstes Maßnahmenpaket in 2012 mit einem maximalen Kostenbudget von 4 Mio. Euro (3 Mio. Euro durch Maritim aus einem Mieterdarlehen und 1 Mio. Euro aus der Liquiditätsreserve der Fondsgesellschaft).
2013 bis 2015 sind weitere Maßnahmen geplant.
Die Geschäftsführung und Maritim wollen gemeinsam einen Investitionsplan erstellen.
Die TOP´s beziehen sich auf die üblichen Gesellschaftsangelegenheiten. Wichtig ist die Vergütung der Geschäftsführung für 2010. Der persönlich haftende Gesellschafter erhält eine Haftungsvergütung von 1.278.000 Euro und eine Tätigkeitsvergütung von 2.556.000 Euro und der geschäftsführende Kommanditist eine Tätigkeitsvergütung von 3.835.000 Euro. Ob diese Vergütungen angemessen sind, kann ich nicht beurteilen. Abschließend hat ein Gesellschafter beantragt, einen Beirat einzurichten.
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