Montag, 11. Juli 2011

Deutsche Bank: Aufgabe des Aufsichtsrats

Bei der Auswahl des Nachfolgers von Josef Ackermann geht es unter anderem darum, welche Aufgaben Aufsichtsrat und Vorstand haben. Deshalb ist es wichtig zu wissen, was ein Aufsichtsrat ist.
Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollgremium bei Kapitalanlagegesellschaften. In einer Aktiengesellschaft führt der Vorstand das Unternehmen. Seine Tätigkeiten kontrolliert der Aufsichtsrat. Die Rechtsgrundlage seiner Tätigkeit sind die §§ 95 bis 116 AktG. Vorstand und Aufsichtsrat sind gesonderte Gemien.
Zur Überwachung des Vorstands hat er Prüfungs- und Berichtspflichten sowie die Möglichkeit, Geschäftsführungsmaßnahmen von seiner Zustimmung abhängig zu machen.
Bei einer Aktiengesellschaft mit mehr als 500 bis 2.000 Beschäftigten setzt sich der Aufsichtsrat aus zwei Dritteln Anteilseignern und einem Drittel Arbeitnehmer zusammen. Die Hauptversammlung wählt die Anteilseigner, die Mitarbeiter der Gesellschaft wählen die Arbeitnehmer.
Die Satzung der Aktiengesellschaft regelt die Arbeit des Aufsichtsrats. Außerdem verfügt er über eine eigene Geschäftsordnung. Für Spezialthemen gibt es den Prüfungs- und den Präsidialausschuß.
Aktive Vorstände dürfen dem Aufsichsrat nicht angehören. Ausgeschiedene Vorstände dürfen erst nach einer zweijährigen Karenzzeit dem Aufsichtsrat angehören.
Im Zusammenhang mit der zu regelnden Nachfolge von Josef Ackermann sind im Wesentlichen die wichtigsten Informationen.

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