In dem von mir selbst genutzten Haus, dessen Eigentümer ich bin, stellte ein von mir beauftragtes Unternehmen einen geringfügigen Befall von Legionellen fest. Inzwischen habe ich mit nicht geringen Kosten für eine Beseitigung gesorgt. Im Dezember letzten Jahres fand eine Untersuchung statt, wobei der Mieter, bei dem der Befall festgestellt wurde, aus von mir nicht zu vertretenden Gründen nicht anwesend war. Heute teilte mir das Unternehmen mit, der Befund ergebe keine Beanstandungen, gleichwohl sei eine Untersuchung bei dem Mieter notwendig. Ich habe das abgelehnt, weil es dafür keine entsprechende Anordnung des Gesundheitsamtes gebe. Das Amt beruft sich auf irgendwelche Arbeitsblätter. Ich will eine behördliche Anordnung haben, um diese ggf. gerichtlich auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Was nun kommt, werde ich abwarten.
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