In einem vor dem Oberlandesgericht Frankfurt a anhängigen Rechtsstreit droht der Commerzbank Tochter Eurohypo eine Niederlage. Der Hedge Fonds QVT Financial klagt gegen die Eurohypo, weil die Beklagte auf nachrangige Anleihen keine Zinsen zahlt. Bei Verlusten muss die Beklagte grundsätzlich keine Zinsen zahlen. Ausnahmsweise gilt das nicht, weil die Beklagte 2007 mit der Commerzbank einen Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag abgeschlossen hat. Das Gericht gab zu erkennen, der Klage stattgeben zu wollen. Die Entscheidung hat eine über Deutschland hinausgehende Bedeutung, weil die Klägerin auch in den Vereinigten Staaten gegen die Beklagte Klage eingereicht hat.
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