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Dienstag, 12. April 2011

Allianz SE Einladung zur Hauptversammlung vom 04.05.11

Die Allianz SE hat zu ihrer Hauptversammlung vom 04.05.11 in München geladen.
Die Tagesordnung hat 6 Punkte. Wichtig sind die Tagesordnungspunkte 2, 5, 6, 7 und 8.
Punk 2 betrifft die Verwendung des Bilianzgewinns. Es geht um die Ausschüttung einer Dividende von 4, 50 Euro.
Punkt 5 bezieht sich auf die Nachwahl zum Aufsichtsrat. Das Amtsgericht München hat beschlossen, dass Herr Franz Heiß, geboren 31.03.50, wohnhaft in 93340 Saal, Versicherungsangestellter, Angestellter der Allianz Beratungs- und Vertriebs AG, Regensburg, Vorsitzender des Betriebsrats der Allianz Beratungs- und Vertriebs AG, RD Regensburg, anstelle des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds Herrn Karl Grimm als Arbeitnehmervertreter zum Mitglied des Aufsichtsrats der Allianz SE  zu bestellen ist.
Punkt 6 regelt die Änderung von § 11 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats). Die Vergütung wandelt sich in eine Festvergütung um.
Punkt 7 bezieht sich auf die Zustimmung zum Gewinnabführungsvertrag zwischen Allianz SE und Allianz Global Investors AG vom 10. / 21.02. 11. Die Hauptversammlung der Allianz Global Investors AG hat dem Vertrag in notarieller Form  und der Aufsichtsrat der Allianz SE am 16.03.11 zugestimmt. Alleinige Aktionäre der Allianz Global investors AG sind die Allianz SE (74, 47 %) und die Allianz Finanzbeteiligungs GmbH (25, 53 %), Tochtergesellschaft der Allianz SE und mit dieser über einen Gewinnabführungsvertrag verbunden, keine außenstehende Aktionärin iSd. § 304 AktG.
Der Vertrag hat im Wesentlichen folgenden Inhalt:
  1. Die Allianz Global Investors AG verpflichet sich, während der Vertragsdauer ihren Gewinn an die Allianz SE abzuführen.
  2. Die Allianz Global Investors AG kann mit Zustimmung der Allianz SE Beträge aus dem Jahresüberschuss nur insoweit in Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, als HGB das zulässt und bei vernü nftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist.
  3. Die Allianz SE ist nach § 302 Abs. 1, Abs. 3 und Abs. 4 AktG verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen gemäß § 272 Abs,. 3 HGB Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind.
  4. Der Vertrag wird mit Eintragung in das Handelsregister der Allianz Global Investors AG wirksam und gilt ab 01.01.11.
  5. Der Vertrag wird bis 31.12.15 abgeschlossen und verlängert sich danach unverändert jeweils um ein Kalenderjahr, falls er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf von einem Vertragspartner gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungfrist bleibt unberührt.
Pubkt 8 betrifft die Zusrimmung zun Ausgliederungs ubd Übernahmevertrag zwischen Allianz SE und der Allianz Deutschland AG.
Um die Konzernstruktur zu bereinigen, sollen die unmittelbar von der Allianz SE gehaltenen Beteiligungen an der Allianz Versicherungs - Aktiengesellschaft von 5, 39 % sowie an der Allianz Private Krankenversicherungs - Aktiengesellschaft von 5, 1 % auf die Allianz Deutschland AG übertragen werden. Die Allianz Deutschland AG, eine Tochtergesellschaft der Allianz SE, hält bereits 94, 61 % der Aktien an der Allianz Versicherungs - Aktiengesellschaft und 94, 9 % der Aktien an der Allianz Private Krankenversicherungs - Aktiengesellschaft. Nach der Aktienübertragung durch die Allianz SE wird die Allianz Deutschland AG alleinige Aktionärin der Allianz Versicherungs - Aktiengesellschaft und der Allianz Private Krabkenversicherungs - Aktiengesellschaft sein.
Die Allianz Se und die Allianz Deutschland AG haben am 21.03.11 vor einem Münchener Notar einen Ausgliederungs- und Übernahmevertrag geschlossen.
Die Wirksamkeit des Vertrages hängt von den Zustimmungen der Hauptversammlungen der Allianz SE und der Allianz Deutschland AG ab. Die Allianz Deutschland AG wird am 08.04.11 zustimmen. Außerdem ist die Eintragung der Ausgliederung im Handelsregister der Allianz SE notwendig.

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