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Freitag, 20. April 2012

Adidas: Bericht 2012 über das Vorstandsvergütungssystem

Die Hauptversammlung 2012 der adidas AG soll über das Vorstandsvergütungssystem entscheiden. Grundlage ist ein Bericht 2012 über das Vorstandsvergütungssystem.
Darin heißt es:
"In seiner Sitzung vom 06.03.12 hat der Aufsichtsrat die Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung  des Vorstands mit Wirkung ab dem 01.01.12 neu beschlossen. ...
Grundsätze der Gestaltung des Vergütungssystems
Das Vergütungssystem ist darauf ausgerichtet, einen Anreiz für eine erfolgreiche, nachhaltige Unternehmensentwicklung zu schaffen.
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands soll der Größe und globalen Ausrichtung des Unternehmens, seiner wirtschaftlichen Lage und den Zukunftsaussichten Rechnung tragen. Besondere Leistungen sollen angemessen honoriert werden, Zielverfehlungen zur Verringerung der Zielgesamtvergütung führen. Schließlich soll sich die Vergütung an der üblichen Struktur  und Höhe der Vorstandsvergütung vergleichbarer Unternehmen orientieren. Die Aufgaben und der Beitrag des jeweiligen Vorstandsmitglieds zum Unternehmenserfolg, seine individuelle Leistung sowie die Leistung des Gesamtvorstands  werden bei der Vorstandsvergütung unter Heranziehung der Vergütungsstruktur des adidas Konzerns  berücksichtigt. Hierdurch soll die Angemessenheit der Vergütung gewährleistet werden.
Bestandteile des Vergütungssystems
Das Zieljahreseinkommen (der) Vorstandsmitglieder setzt sich ... aus einer fixen Vergütung von etwa einem Drittel und einer variablen, d.h. erfolgsbezogenen, Vergütung von etwa zwei Dritteln zusammen ....:
  • Die fixe Vergütung besteht aus dem vertraglich vereinbarten, erfolgsunabhängigen Jahresgehalt .... Es wird bei Abschluss der Vorstandsbestellung festgelegt und bleibt für drei Jahre unverändert.
  • Die variable Vergütung setzt sich aus einem Performance - Bonus und einer Vergütungskomponete mit langfristiger Anreizwirkung ... zusammen.
Die variablen Vergütungskomponenten weisen folgende Kriterien auf:
  • Der Performance - Bonus vergütet im Einklang mit der kurszfristigen Unternehmensentwicklung die Leistungen des Vorstands im abgelaufenen Geschäftsjahr ....
  • Der LTIP - Bonus (Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung) vergütet .... unterschiedlich gewichtete Performancekriterien:
  • die Steigerung des Konzerngewinns
  • die Steigerung des Operating Free Cashflows des Konzerns
  • die Steigerung des Umsatzes des adidas NEO - Labels
  • die absolute und relative Entwicklung des Aktienkurses.
Leistungen für den Fall der Beendigung der Vorstandstätigkeit
Alle Mitglieder des Vorstands haben einzelvertragliche Pensionszusagen erhalten
Pensionszusagen
  • Die Pensionen der aktiven Vorstandsmitglieder beruhen auf einem Bausteinsyste ausgehend von einem ... Grundfreibetrag von 10 % der rentenfähigen Bezüge  (zuzüglich einem) Pensionsbaustein von 2 % der rentenfähigen Bezüge für jedes volle Jahr. Die Basis für die Berechnung der rentenfähigen Bezüge entspricht dem Jahresfestgehalt des jeweiligen Vorstandsmitglied. Die Pension kann sich maximal auf 40 % der rentenfähigen Bezüge belaufen. Sie wird ab Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt, es ei denn, eshandelt sich um einen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsfall oder eine Hinterbliebenenversorgung im Todesfall.
  • Im Falle der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit eines Vorstandsmitglieds vor Erreichen des Renteneintrittsalters erhält dieses eine Invalidenrente in Höhe des bis zu jenem Zeitpunkt erreichten Pensionsanspruchs.
Im Falle des Todes eines Vorstandsmitglieds während der Vorstandstätigkeit oder nach Erreichen des Renteneintrittsalters sieht die Hinterbliebenenversorgung eine Witwenrente in Höhe von 50 % des Pensionsanspruchs und eine Halbwaisenrente in Höhe von 15 % bzw. eine Vollwaisenrente in Höhe von 30 % für jedes unterhaltsberechtigte Kind vor. Die Hinterbliebenenversorgung beträgt maximal 100 % der Pensionsansprüche. Im Todesfall während der Vorstandstätigkeit erhält der Ehepartner , ersatzweise erhalten die unterhaltsberechtigten Kinder, zusätzlich das zeitanteilige Jahresfestgehalt für den Sterbemonat sowie für die folgenden drei Monate, längstens bis zum im Dienstvertrag vereinbarten Vertragsende.....
Zusagen für den fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit
Für den Fall der vorzeitigen, einvernehmlichen Beendigung des Dienstverhältnisses, ohne dass ein zur Kündigung berechtigender wichtiger Grund vorliegt, sehen die Dienstverträge, soweit sie eine Vertragslaufzeit von drei Jahren haben, kein Abfindungs - Cap vor, d.h. es erfolgt jeweils eine Ausgleichszahlung in Höhe der für die Restlaufzeit des Vertrages vorgesehenen Zahlungsansprüche. Ist die Laufzeit länger als drei Jahre, ist für diesen fall der Vertragsbeendigung eine Abfindung in Höhe von maximal zwei Gesamtjahresvergütungen (Abfindungs - Cap) vorgesehen, begrenzt auf die Vergütungsansprüche für die Restlaufzeit des Vertrages. Als Gesamtjahresvergütung gilt in diesem Zusammenhang die für das letzte volle Geschäftsjahr vor dem Ausscheiden aus dem Vorstand ausgezalte Gesamtvergütung, wie sie im Vergütungsbericht ausgewiesen ist, unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr. Erfolgt die Beendigung des Dienstvertrags anlässlich eines Kontrollwechsels, so ist eine etwaige Abfindung auf 150 % des Abfindungs - Caps begrenzt.
Zusagen für den Fall der regulären Beendigung der Tätigkeit
Im Falle der regulären Beendigung des Dienstvertrags, d.h. bei Nichtverlängerung des Dienstvertrags oder bei Beendigung aufgrund des Erreichens des Renteneintrittsalters, steht dem jeweiligen Vorstandsmitglieds ein einzelvertraglich festgelegter Nachlaufbonus zu. Die Höhe des Nachlaufbonus ist für die einzelnen Vorstandsmitglieder unterschiedlich geregelt und schwankt zwischen 75 % und 125 % des dem jeweiligen Vorstandsmitglied für das letzte volle Geschäftsjahr gewährten Performance - Bonus. Der Nachlaufbonus wird in zwei Tranchen 12 bzw. 24 Monate nach Vertragsende ausgezahlt.
Nebenleistungen und sonstige Zusagen
Ferner erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in geringfügigem Umfang ( Zuschüsse zu Rentenversicherungen oder geldwerte Vorteile aus der Bereitstellung von Dienstwagen).
Die adidas AG unterhält eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Organmitglieder des adidas Konzerns (D&O - Versicherung). Sie deckt das persönliche Haftungsrisiko für den Fall ab, dass Vorstandsmitglieder bei Ausübung ihrer Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen werden. Für Schadensfälle, die ab dem 01.07.2010 eintreten, besteht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ein Selbstbehalt. Dieser beträgt 10 % des Schadens bis zum Eineinhalbfachen des Jahresgehalts für sämtliche Schadensfälle eines Geschäftsjahres."
 

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