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Donnerstag, 12. Januar 2012

ThyssenKrupp: Muss Ekkehard Schulz Schadensersatz zahlen ?

Im Dezember 2011 hatte ThyssenKrupp angekündigt zu prüfen, ob Ekkehard Schulz verpflichtet sei, wegen der Kostenexplosion im brasilianischen Stahlwerk Schadensersatz an den Konzern zu leisten. Externe Rechtsanwälte haben jetzt geprüft, ob alle Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder wegen der Abschreibungen in der Sparte Steel Americas ihre Pflichten beachtet haben. Das Prüfungsergebnis ergibt keine Anhaltspunkte für eine Verletzung der Sorgfaltspflichten von Vorstand und Aufsichtsrat der ThyssenKrupp AG. Deshalb wird Ekkehard Schulz wohl keinen Schadensersatz an die ThyssenKrupp AG leisten müssen.

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