Der argentinische Kongress hat am Donnerstag, den 22.03.12, einen Gesetzesvorschlag der Präsidentin verabschiedet. Der Vorschlag sieht vier Änderungen vor:
- Die Reform ermöglicht es der Zentralbank, der argentinischen Regierung wesentlich mehr Geld zu leihen als bisher möglich. Die Regel, Devisen im Wert des zirkulierenden Bargeldes soiwe der kurzfristig abrufbaren Bankguthaben aufzubewahren, gilt nicht mehr. Das Limit für kurzfristige Vorschüsse an die Staatskasse verdoppelt sich ( von 10 auf 20 Porzent der Einnahmen der Zentralregierung in den letzten 12 Monaten).
- Das Direktorium der Bank erhält freie Hand, die Höhe der Reserven zur Absicherung der umlaufenden Pesos zu bestimmen. Die restlichen Mittel sind frei verfügbar. Bei der Anhörung im Kongress konnte die Präsidentin der Zentralbank, Mercedes Marcò del Pont, enge Vertraute von Präsidentin Fernàndez de Kirchner, die zukünftige optimale Höhe der Reserven und die Kriterien zu ihrer Festlegung nicht angeben.
- Die bisherige Funktion der Zentralbank, den Wert der argentinischen Währung zu schützen, ändert sich jetzt in eine Garantierung der monetären und finanziellen Stabilität des Landes und der Sicherstellung der Wirtschaftsentwicklung mit sozialem Ausgleich mit einer gezielten Förderung der Kreditvergabe.
- Die Pflicht zur Dokumentation der Aktionen der Zentralbank ändert sich. Es gibt keine formale Verpflichtung der Zentralbank, regelmäßig Währungs- und Finanzstatistiken zu erstellen und zu veröffentlichen. Sie ist jetzt lediglich verpflichtet, einmal im Jahr ihre Ziele der Währungs-, Finanz- und Wechselkurspolitik bekanntzugeben.
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