Der Xi. Zivilsenat des Bungerichtshofs hat die Deutsche Bank in einem Pilotprozess wegen des Verstosses gegen ihre Breaterpflichten gegenüber dem Kläger zu mehr als einer halben Million Euro Schadensersatz verurteilt. Der Kläger hatte mit der beklagten Bank ein Tauschgeschäft über die künftige Entwicklung am Zinsmarkt, gewissermaßen eine Zinswette, "CMS Spread Ladder Swap" genannt, abgeschlossen. Die Beklagte hatte dem Kläger gegenüber das Verlustrisko verharmlost, obwohl es in Wirklichkeit "real und ruinös" sein konnte, weil es nach oben unbegrenzt war. Der Swap habe anfangs einen negativen Marktwert zu Lasten des Klägers gehabt. Als Beraterin sei die Beklagte verpflichtet gewesen, die Interessen des KLägers zu wahren. Sie hätte den Kläger nach seiner vRisikobereitschaft und nach seine Kenntnissen über Finanzgeschäfte befragen müssen. Diese Pflicht sei nicht deshalb entfallen, weil die Prokuristin des Klägers eine dipl.omierte Volkswirtin gewesen sei. Die Beratung habe zu gewährleisten, dass der Kläger hinsichtlich des Risikos den gleichen Kenntnisstand wie die Beklagte haben müsse.
Als Folge dieses Ureteils könnten Forderungen von bis zu einer Milliarde Euro auf die Banken zukommen, weil dieser Swap bis zu 700 Mal verkauft worden sei.
Die Deutsche Bank hat nach ihren eigenen Angaben Risikovorsorge getroffen und prüft die Erweiterung des Umfangs der Beratung.
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