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Dienstag, 24. Mai 2011

Uruguay: Amnestiegesetz

Unter den Diktatoren Àlvarez und Bordaberry kam es min Uruguay zu schweren Menschenrechtsverletzungen. 1986 verabschiedete das uruguayische Parlament ein Amnestiegesetz. Danach sind vom Militärregime begangene Verbrechen von der Strafverfolgung ausgenommen, sofern nicht die Regierung in Einzelfällen die Justiz zur Verfolgung ermächtigt. 1989 stimmten 57 Prozent der Wähler dem Gesetz zu.
Mit dem Antritt der ersten regierung des Frente Amplio unter Vazquez 2005 erteilte die Regierung der Justiz Ermächtigungen zur Strafverfolgung. Gerichte verurteilten die Diktatoren Àlvarez und Bordaberry zu langjährigen Gefängnisstrafen.
2009 gelang es in einer zweiten Volksabstimmung nicht, das Amnestiegesetz außer Kraft zu setzen. Statt der notwendigen 50 Prozent der Wähler stimmten nur 47, 4 Prozent zu.
Trotzdem drangen Justizkreise und Angehörige der Opfer darauf, das Amnestiegesetz weiter außer Kraft zu setzen. Deren Initiative führte zu einem neuen Gesetzentwurf. Diesem Entwurf hat der uruguayische Senat im April 2011 mit knapper Mehrheit zugestimmt. Zum Inkrafttreten ist die Zustimmung des Abgeordnetenhauses erforderlich. In der entscheidenden Abstimmung am Freitag, den 20.05.11, ist es zu einem Patt gekommen, weil der Abgeordnete Victor Semproni sich der Stimme enthalten hat. Das regierende Bündnis Frente Amplio verfügt im 99 sitze umfassenden Abgeordnetenhaus nur über eine Stimme Mehrheit.

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