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Dienstag, 12. Juli 2011

Deutsche Bank: Aufgabe des Vorstands

Bei der Suche eines Nachfolgers für den ausscheidenden Vorsitzenden des Vorstands der Deutschen Bank Josef Ackermann ist es wichtig, sich mit der Aufgabe des Vorstands zu beschäftigen.
Der Vorstand ist das Leitungsorgan einer Aktiengesellschaft, vertritt die Gesellschaft nach außen gerichtlich und außergerichtlich und ist nach innen mit der Führung der Geschäfte betraut.  Dem Vorstand ist bei der Geschäftsführung ein weiter Handlungsspielraum zuzubilligen.
Bei einer Aktiengesellschaft mit mehr als 3 Mio. Gundkapital muss sich der Vorstand aus mindestens zwei Personen zusammensetzen. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, herrscht grundsätzlich Gesamtgeschäftsführungsbefugnis und Gesamtvertretung. Bei einer Aktiengesellschaft mit mehr als 2.000 Arbeitnehmern muss dem Vorstand nach dem Mitbestimmungsgesetz ein Arbeitsdirektor angehören.
Der Vorstand leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung weisungsunabhängig mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters. Der Vorstand hat die Pflicht, die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen, auf das Wettbewerbsverbot zu achten und den Aufsichtsrat über die Entwicklung des Unternehmens in Kenntnis zu setzen. Daneben hat er den Jahresabschluß und den Lagebericht aufzustellen und dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorzulegen.

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