Die Unternehmensgruppe des verstorbenen Medienunternehmers Kirch soll beabsichtigen, eine Klage gegen den Wechsel von Josef Ackermann vom Vorstand in den Aufsichtsrat einzureichen, denn der Wechsel setze die Regeln der guten Unternehmensführung außer Kraft. § 100 AktG sieht allerdings einen direkten Wechsel vor, wenn 25 Prozent der Aktionäre den Wechsel unterstützen.
Hingegen ist zweifelhaft, ib die Deutsche Bank zwei Vorstandsvorsitzende haben kann. Zwei Vorstandssprecher sind aber möglich.
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