Die vorgenannte Gesellschaft befindet sich in Liquidation. In einem endgültigen Bericht vom 14.06.11 kommt die Betriebsprüfungsstelle des Finanzamts München III zu dem Ergebnis, dass der befreiende Schuldübernahmevertrag zwischen der oben genannten Gesellschaft oder der Filmproduktions KG entgegen dem ausdrücklichen Parteiwillen als abstraktes Schuldanerkenntnis gemäß der §§ 780, 781 BGB anzusehen sei. Diese Bewertung hat zur Folge, dass Anleger für die Jahre 2001 - 2007 je nach Höhe ihrer Einlage mit zu verzinsenden Steuernachzahlungen zu rechnen haben. Diese Auffassung hat die für die Gesellschaft tätige Steuerberatungsgesellschaft wegen Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht zurückgewiesen. Gegen ergehende Steuerbescheide wird sie die erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen und notfalls klagen. Anleger können außerdem die Aussetzung der Vollziehung beantragen.
Die von der Betriebsprüfungsstelle vertretene Ansicht hat das Finanzgericht München mit inzwischen rechtskräftigem Gerichtsbescheid vom 08.04.11 - 1 K 3669/09 in einem vergleichbaren Fall zurückgewiesen. Es ist jedoch fraglich, ob diese Entscheidung auf den vorliegenden Fall anzuwenden ist.
Am 22.09.11 findet zu diesem Thema eine Informationsveranstaltung statt.
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